vonSchwerin:Bernhard II. von Schwerin (1218)

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== Lebenslauf ==
== Lebenslauf ==
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Erscheint er auch nirgends mit seinem Geschlechtsnamen, so dürfte doch aus seinem Vornamen, wie aus seinem Amte als Vogt (von Schwerin) der Schluss sicher sein, dass er der Nachkomme jenes ersten Bernhard und Schweriner Vogtes gewesen. Seine Ernennung zum Vogte von Schwerin erfolgte innerhalb der Zeit vom 10. Juli 1217, an welchem Tage wir noch Reinbold von Gulitz als solchen antreffen,<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 3. Urkunde</ref> bis zum 3. Mai 1218, denn in dieser Eigenschaft bezeugt er am letztgenannten Tage den Abschluss einer vom Schweriner Bischof [[Wikipedia:de:Brunward|Brunward]] vermittelten Einigung zwischen den [[Wikipedia:de:Kanoniker|Canonikern]] der Schweriner Kirche und dem Grafen [[Wikipedia:de:Heinrich I. (Schwerin)|Heinrich I von Schwerin]] um Einkünfte aus dem Dorfe Medewede.<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 4. Urkunde</ref>
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Er verblieb in seinem Amte mindestens bis zum 15. Februar 1226, an welchem er noch einmal als Zeuge und mit der Bezeichnung ''„Bernardus advocatus"'' in einer Urkunde<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 5. Urkunde</ref> der Herren von Rostock auftritt. Im nächsten Jahre wird bereits Reimbold von Driburg als Vogt von Schwerin angetroffen.
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Wie überhaupt die Burgmannen und insbesondere der Vogt einer Burg dafür, dass ihnen die Verteidigung und Verwaltung derselben oblag, mit Lehn innerhalb des Burgbezirks ausgestattet zu werden pflegten, so lässt sich solcher Lehnbesitz auch bei den Vögten Bernhard I und II nicht nur voraussetzen, sondern bei letzterem sogar urkundlich<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 10. Urkunde</ref> nachweisen, und zwar aus einem Gütertausch, den die Söhne desselben mit den Domherren zu Schwerin am 22. April 1237 vollzogen haben.
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Es bekundet nämlich an diesem Tage Graf [[Wikipedia:de:Gunzelin III. (Schwerin)|Gunzelin III von Schwerin]], es hätten die Gebrüder [[vonSchwerin:Heinrich I. von Schwerin (1227|Heinrich]] und [[vonSchwerin:Daniel von Schwerin (1230)|Daniel von Schwerin]] vor ''eteliken Acker'' auf dem Stadtfelde von Schwerin, der um der Seligkeit ihres verstorbenen Vaters Bernhard willen den Schweriner Domherren zugeeignet gewesen, diesen zwei Hufen in [[Wikipedia:de:Lankow (Schwerin)|Lankow]] abgetreten. Wann jene Schenkung an Land auf dem Schweriner Stadt-Gebiete, die nach dem Werthe des Tauschobjectes ebenfalls höchstens auf zwei Hufen veranschlagt werden darf, den Domherren zu Theil geworden, wird nicht angegeben; doch lässt sich aus dem Umstande, dass den Söhnen die Weggabe grade dieses Territoriums anscheinend nicht zusagte und der Eintausch desselben gegen anderes Land zweckmässig erschien, der Schluss ziehen, dass schon vom Vater bei seinen Lebzeiten aus Fürsorge für sein Seelenwohl die Stiftung ausgegangen sei. Ist dies aber richtig, dann liegt es nahe, den Besitz Bernhards an Ländereien auf dem Stadtgebiete von Schwerin mit seiner Stellung als Vogt von Schwerin in Beziehung zu bringen. Ausserdem aber lässt sich aus seiner Zeugenschaft für die Herren von Rostock im Jahre 1226 schliessen, dass ihm auch im Fürstenthum Meklenburg Lehngüter zu Theil geworden waren.
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Aus dem oben besprochenen Document ergiebt sich, dass Bernhard II vor dem 22. April 1237 gestorben ist und zwei Söhne, Heinrich und Daniel, hinterliess.
<references />
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== Eltern ==
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* [[vonSchwerin:Bernhard I. von Schwerin (1178)|Bernhard I. von Schwerin]] (urkundl. 1178-1217) Vogt von Schwerin
== Kinder ==
== Kinder ==

Version vom 5. Oktober 2009, 11:29 Uhr

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