vonSchwerin:Schwerinsburg (Anklam)

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'''Schwerinsburg''' in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, hiess bis 1734 Cummerow.
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[[Bild:Schwerinsburg_Anklam.jpg|400px|thumb|<small>Gez. v. A. v. Keller<br>Lith. Anst. v. W. Loeillot in Berlin</small><br><center><big><big><big>Schwerinsburg</big></big></big></center>]]
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<big>'''Schwerinsburg'''</big> in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, hiess bis 1734 Cummerow.
Bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts waren die Familien von Schwerin und Kaseke gemeinschaftlich in Cummerow begütert; der Antheil der Schwerine ist vielleicht auf Lohnbesitz zurückzuführen, welchen in den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts Werner von Schwerin als Vogt zu Cummerow erwarb<ref>Urkunde vom 16. Mai 1374, U. B. II. 185.</ref>. Den Kaseke'schen Antheil brachte Hans von Schwerin von der Linie der Bonen (Taf. IX. 1) ebenfalls an das Geschlecht von Schwerin; er erkaufte ihn für 850 Mark von Werner Kaseke und wurde am 16. August 1505 vom Herzog Bogislaw mit diesem Besitztbum belehnt<ref>Vgl. Th. II S. 187</ref>. Von Hans von Schwerin gelangte Cummerow an seine Söhne Christoph, Stifter der Linie Löwitz (Taf. X. 1), und Henning, Stifter der Linie Cummerow (Taf. XIII. 1), welche von dieser Begüterung ihren Namen führt. In beiden Linien, Löwitz und Cummerow, vererbten sich zunächst die beiderseitigen Besitzantheile, durch beinahe zwei Jahrhunderte in regelmässigem Erbgange weiter; 1710 indessen kam Cummerow ganz in den Besitz der Linie Löwitz, insofern am 25. Sptb. dieses Jahres Curd Christoph von Schwerin aus der Löwitzer Linie (Taf. X., 32), nachdem er bereits am 1. Sptb. desselben Jahres gegen seinen in 4 Bauerhöfen bestehenden Antheil an Busow das Lehnrecht Otto Jacobs von Schwerin aus der Linie Dargibell (Taf. XV. 1) an Cummerow eingetauscht hatte auch denjenigen Antheil an Cummerow käuflich erwarb, welcher von Curd Dettlof von Schwerin aus der Linie Cummerow (Taf. XIII. 17) zunächst 1696 an seinen Sohn Ulrich Bernd (Taf. XIII. 41) sich vererbt hatte und von diesem dann 1706 dessen Schwestern Helene Agnes und Catharina Maria von Schwerin (Taf. XIII. 43 und 44) gemeinschaftlich zugefallen war.<ref>Vgl. Th. II S. 190, 191, 193, 196, 205, 249-251, 254, 259, 270</ref>  
Bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts waren die Familien von Schwerin und Kaseke gemeinschaftlich in Cummerow begütert; der Antheil der Schwerine ist vielleicht auf Lohnbesitz zurückzuführen, welchen in den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts Werner von Schwerin als Vogt zu Cummerow erwarb<ref>Urkunde vom 16. Mai 1374, U. B. II. 185.</ref>. Den Kaseke'schen Antheil brachte Hans von Schwerin von der Linie der Bonen (Taf. IX. 1) ebenfalls an das Geschlecht von Schwerin; er erkaufte ihn für 850 Mark von Werner Kaseke und wurde am 16. August 1505 vom Herzog Bogislaw mit diesem Besitztbum belehnt<ref>Vgl. Th. II S. 187</ref>. Von Hans von Schwerin gelangte Cummerow an seine Söhne Christoph, Stifter der Linie Löwitz (Taf. X. 1), und Henning, Stifter der Linie Cummerow (Taf. XIII. 1), welche von dieser Begüterung ihren Namen führt. In beiden Linien, Löwitz und Cummerow, vererbten sich zunächst die beiderseitigen Besitzantheile, durch beinahe zwei Jahrhunderte in regelmässigem Erbgange weiter; 1710 indessen kam Cummerow ganz in den Besitz der Linie Löwitz, insofern am 25. Sptb. dieses Jahres Curd Christoph von Schwerin aus der Löwitzer Linie (Taf. X., 32), nachdem er bereits am 1. Sptb. desselben Jahres gegen seinen in 4 Bauerhöfen bestehenden Antheil an Busow das Lehnrecht Otto Jacobs von Schwerin aus der Linie Dargibell (Taf. XV. 1) an Cummerow eingetauscht hatte auch denjenigen Antheil an Cummerow käuflich erwarb, welcher von Curd Dettlof von Schwerin aus der Linie Cummerow (Taf. XIII. 17) zunächst 1696 an seinen Sohn Ulrich Bernd (Taf. XIII. 41) sich vererbt hatte und von diesem dann 1706 dessen Schwestern Helene Agnes und Catharina Maria von Schwerin (Taf. XIII. 43 und 44) gemeinschaftlich zugefallen war.<ref>Vgl. Th. II S. 190, 191, 193, 196, 205, 249-251, 254, 259, 270</ref>  

Version vom 26. Januar 2012, 21:51 Uhr

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