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(Datenschutz in Stammbäumen)
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Für Namen und Daten in Nachkommenlisten bzw. Stammbäumen jeder Art generell gilt das [http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)].
Für Namen und Daten in Nachkommenlisten bzw. Stammbäumen jeder Art generell gilt das [http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)].
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Selbst die Veröffentlichung eines Geburtsjahres kann von der betroffenen Person untersagt werden. Deshalb sollte man es unterlassen, es sei denn, es gibt bereits eine von der Person authorisierte (akzeptierte) Veröffentlichung in Büchern, Zeitungsartikeln oder im Internet. Im Zweifelsfall ist dies zu überprüfen und zu referenzieren. Falls Fotos aus fremden Quellen stammen ist das Urheberrecht unbedingt einzuhalten.
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Selbst die Veröffentlichung eines Geburtsjahres kann von der betroffenen Person untersagt werden. Deshalb sollte man es unterlassen, es sei denn, es gibt bereits eine von der Person authorisierte (akzeptierte) Veröffentlichung in Büchern, Zeitungsartikeln oder im Internet. Im Zweifelsfall ist dies zu überprüfen und zu referenzieren. Falls Fotos aus fremden Quellen stammen, ist das Urheberrecht unbedingt einzuhalten.
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Version vom 15. November 2011, 12:54 Uhr

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