vonSchwerin:Bernhard II. von Schwerin (1218)

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|Namensraum  = vonSchwerin
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|Familienname = von Schwerin
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|Bild        = Nopic.jpg
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|Geburtsdatum = vor 1218
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|Todestag    = nach 1226
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<big>'''''Bernhard II.'' von Schwerin'''</big> (urkundl. 1218-1226 in [[Wikipedia:de:Schwerin|Schwerin]]), [[Wikipedia:de:Burgvogt|Burgvogt]]
<big>'''''Bernhard II.'' von Schwerin'''</big> (urkundl. 1218-1226 in [[Wikipedia:de:Schwerin|Schwerin]]), [[Wikipedia:de:Burgvogt|Burgvogt]]
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Wie überhaupt die Burgmannen und insbesondere der Vogt einer Burg dafür, dass ihnen die Verteidigung und Verwaltung derselben oblag, mit Lehn innerhalb des Burgbezirks ausgestattet zu werden pflegten, so lässt sich solcher Lehnbesitz auch bei den Vögten Bernhard I und II nicht nur voraussetzen, sondern bei letzterem sogar urkundlich<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 10. Urkunde</ref> nachweisen, und zwar aus einem Gütertausch, den die Söhne desselben mit den Domherren zu Schwerin am 22. April 1237 vollzogen haben.
Wie überhaupt die Burgmannen und insbesondere der Vogt einer Burg dafür, dass ihnen die Verteidigung und Verwaltung derselben oblag, mit Lehn innerhalb des Burgbezirks ausgestattet zu werden pflegten, so lässt sich solcher Lehnbesitz auch bei den Vögten Bernhard I und II nicht nur voraussetzen, sondern bei letzterem sogar urkundlich<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 10. Urkunde</ref> nachweisen, und zwar aus einem Gütertausch, den die Söhne desselben mit den Domherren zu Schwerin am 22. April 1237 vollzogen haben.
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Es bekundet nämlich an diesem Tage Graf [[Wikipedia:de:Gunzelin III. (Schwerin)|Gunzelin III von Schwerin]], es hätten die Gebrüder [[vonSchwerin:Heinrich I. von Schwerin (1227|Heinrich]] und [[vonSchwerin:Daniel von Schwerin (1230)|Daniel von Schwerin]] vor ''eteliken Acker'' auf dem Stadtfelde von Schwerin, der um der Seligkeit ihres verstorbenen Vaters Bernhard willen den Schweriner Domherren zugeeignet gewesen, diesen zwei Hufen in [[Wikipedia:de:Lankow (Schwerin)|Lankow]] abgetreten. Wann jene Schenkung an Land auf dem Schweriner Stadt-Gebiete, die nach dem Werthe des Tauschobjectes ebenfalls höchstens auf zwei Hufen veranschlagt werden darf, den Domherren zu Theil geworden, wird nicht angegeben; doch lässt sich aus dem Umstande, dass den Söhnen die Weggabe grade dieses Territoriums anscheinend nicht zusagte und der Eintausch desselben gegen anderes Land zweckmässig erschien, der Schluss ziehen, dass schon vom Vater bei seinen Lebzeiten aus Fürsorge für sein Seelenwohl die Stiftung ausgegangen sei. Ist dies aber richtig, dann liegt es nahe, den Besitz Bernhards an Ländereien auf dem Stadtgebiete von Schwerin mit seiner Stellung als Vogt von Schwerin in Beziehung zu bringen. Ausserdem aber lässt sich aus seiner Zeugenschaft für die Herren von Rostock im Jahre 1226 schliessen, dass ihm auch im Fürstenthum Meklenburg Lehngüter zu Theil geworden waren.
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Es bekundet nämlich an diesem Tage Graf [[Wikipedia:de:Gunzelin III. (Schwerin)|Gunzelin III von Schwerin]], es hätten die Gebrüder Heinrich und Daniel von Schwerin vor ''eteliken Acker'' auf dem Stadtfelde von Schwerin, der um der Seligkeit ihres verstorbenen Vaters Bernhard willen den Schweriner Domherren zugeeignet gewesen, diesen zwei Hufen in [[Wikipedia:de:Lankow (Schwerin)|Lankow]] abgetreten. Wann jene Schenkung an Land auf dem Schweriner Stadt-Gebiete, die nach dem Werthe des Tauschobjectes ebenfalls höchstens auf zwei Hufen veranschlagt werden darf, den Domherren zu Theil geworden, wird nicht angegeben; doch lässt sich aus dem Umstande, dass den Söhnen die Weggabe grade dieses Territoriums anscheinend nicht zusagte und der Eintausch desselben gegen anderes Land zweckmässig erschien, der Schluss ziehen, dass schon vom Vater bei seinen Lebzeiten aus Fürsorge für sein Seelenwohl die Stiftung ausgegangen sei. Ist dies aber richtig, dann liegt es nahe, den Besitz Bernhards an Ländereien auf dem Stadtgebiete von Schwerin mit seiner Stellung als Vogt von Schwerin in Beziehung zu bringen. Ausserdem aber lässt sich aus seiner Zeugenschaft für die Herren von Rostock im Jahre 1226 schliessen, dass ihm auch im Fürstenthum Meklenburg Lehngüter zu Theil geworden waren.
Aus dem oben besprochenen Document ergiebt sich, dass Bernhard II vor dem 22. April 1237 gestorben ist und zwei Söhne, Heinrich und Daniel, hinterliess.
Aus dem oben besprochenen Document ergiebt sich, dass Bernhard II vor dem 22. April 1237 gestorben ist und zwei Söhne, Heinrich und Daniel, hinterliess.
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2010, 10:50 Uhr

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