vonSchwerin:Joachim I. von Schwerin (1446)

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<big>'''''Joachim I.'' von Schwerin'''</big> (urkundl. 1446-1477) [[Wikipedia:de:Schildknappe|Knappe]], Angesessen zu Dartz, [[Wikipedia:de:Domsühl|Domsühl]] etc.   
<big>'''''Joachim I.'' von Schwerin'''</big> (urkundl. 1446-1477) [[Wikipedia:de:Schildknappe|Knappe]], Angesessen zu Dartz, [[Wikipedia:de:Domsühl|Domsühl]] etc.   
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== Lebenslauf <ref>Bei der erheblichen Zahl von Urkunden, die wir über sie (Joachim I. und dessen Bruder [[vonSchwerin:Otto IV. von Schwerin (1446)|Otto IV.]] ) besitzen, ist ihr gemeinsames Auftreten so vorwiegend, dass es zweckmässig erschein, sie hier zusammen zu behandeln.</ref> ==
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== Lebenslauf ==
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Beide waren Knappen und treten zuerst am 17. März 1446 als Bürgen ihres Vaters in der, schon bei diesem erwähnten, Urkunde auf. Die Wohnsitze der Brüder waren verschiedene und wechselten insbesondere bei Joachim mehrfach. Letzteren finden wir 1451 bis März 1453 wohnhaft zu Darz, im Mai 1453 zu [[Wikipedia:de:Schönberg (Mecklenburg)|Schönberg]], 1454 zu Radepohl, 1457 zu [[Wikipedia:de:Zülow|Zülow]], 1458 zu [[Wikipedia:de:Kritzow|Kritzow]], 1462 zu Lindenbeck und 1466 zu [[Wikipedia:de:Parchim|Parchim]]; von Otto wird nur gemeldet, dass er 1451 zu Parchim und 1462 zu Darz wohnte. Die Brüder erbten, wie es scheint, die väterlichen Besitzungen zu Darz, Domsühl und Parchim zu gleichen Theilen. doch jeder mit der eventuellen Anwartschaft auf die Güter des anderen. Ausserdem waren beide noch anderweitig begütert: Joachim in Schönberg,  Radepohl,  Zülow,  Kritzow, Lindenbeck und wahrscheinlich auch in Dargelütz, Otto durch seine Verheiratung mit Ilsebe, der Tochter des Henneke Gustevel, in [[Wikipedia:de:Mestlin|Mestlin]], Rüest, Hohen-Entzin und Neuenhof. Soviel wir urkundlich über den Verbleib dieser Güter erfahren, so kann nach und nach bis zum Jahre 1464 das ganze Dorf Domsmühl durch Veräusserung an das [[Wikipedia:de:Kloster Dobbertin|Kloster Dobbertin]]; eben dahin waren durch Verkauf 1458 Otto’s Gustevel’sche Güter gelangt, und 1477 verkaufte dieser seinen Antheil an Darz dem Bruning von Redicstorf.
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Beide<ref>Bei der erheblichen Zahl von Urkunden, die wir über sie (Joachim I. und dessen Bruder [[vonSchwerin:Otto IV. von Schwerin (1446)|Otto IV.]] ) besitzen, ist ihr gemeinsames Auftreten so vorwiegend, dass es zweckmässig erschein, sie hier zusammen zu behandeln.</ref> waren Knappen und treten zuerst am 17. März 1446 als Bürgen ihres Vaters in der, schon bei diesem erwähnten, Urkunde auf. Die Wohnsitze der Brüder waren verschiedene und wechselten insbesondere bei Joachim mehrfach. Letzteren finden wir 1451 bis März 1453 wohnhaft zu Darz, im Mai 1453 zu [[Wikipedia:de:Schönberg (Mecklenburg)|Schönberg]], 1454 zu Radepohl, 1457 zu [[Wikipedia:de:Zülow|Zülow]], 1458 zu [[Wikipedia:de:Kritzow|Kritzow]], 1462 zu Lindenbeck und 1466 zu [[Wikipedia:de:Parchim|Parchim]]; von Otto wird nur gemeldet, dass er 1451 zu Parchim und 1462 zu Darz wohnte. Die Brüder erbten, wie es scheint, die väterlichen Besitzungen zu Darz, Domsühl und Parchim zu gleichen Theilen. doch jeder mit der eventuellen Anwartschaft auf die Güter des anderen. Ausserdem waren beide noch anderweitig begütert: Joachim in Schönberg,  Radepohl,  Zülow,  Kritzow, Lindenbeck und wahrscheinlich auch in Dargelütz, Otto durch seine Verheiratung mit Ilsebe, der Tochter des Henneke Gustevel, in [[Wikipedia:de:Mestlin|Mestlin]], Rüest, Hohen-Entzin und Neuenhof. Soviel wir urkundlich über den Verbleib dieser Güter erfahren, so kann nach und nach bis zum Jahre 1464 das ganze Dorf Domsmühl durch Veräusserung an das [[Wikipedia:de:Kloster Dobbertin|Kloster Dobbertin]]; eben dahin waren durch Verkauf 1458 Otto’s Gustevel’sche Güter gelangt, und 1477 verkaufte dieser seinen Antheil an Darz dem Bruning von Redicstorf.
Zahlreich sind unsere Nachrichten zunächst über Domsmühl. Von den Bauern daselbst waren sowohl die Hufener als [[Wikipedia:de:Kötter|Cossäten]] dem Joachim zu zwei Tagen Dienst im Jahre verpflichtet; die ersteren mussten für die Winter- und Sommersaat je einen Tag düngen, die letzteren zwei Tage dreschen. Von diesen Diensten befreite sie Joachim am 19. Januar 1457<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt I. 107. Urkunde</ref> für 35 [[Wikipedia:de:Rheinischer Gulden|Rheinische Gulden]], behielt sich jedoch vor, gegen Rückzahlung jener Summe jene Diense wieder in Anspruch nehmen zu können.
Zahlreich sind unsere Nachrichten zunächst über Domsmühl. Von den Bauern daselbst waren sowohl die Hufener als [[Wikipedia:de:Kötter|Cossäten]] dem Joachim zu zwei Tagen Dienst im Jahre verpflichtet; die ersteren mussten für die Winter- und Sommersaat je einen Tag düngen, die letzteren zwei Tage dreschen. Von diesen Diensten befreite sie Joachim am 19. Januar 1457<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt I. 107. Urkunde</ref> für 35 [[Wikipedia:de:Rheinischer Gulden|Rheinische Gulden]], behielt sich jedoch vor, gegen Rückzahlung jener Summe jene Diense wieder in Anspruch nehmen zu können.

Version vom 5. November 2009, 08:45 Uhr

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